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René 08.01.2012 20:29

Landesjugendwart
 
Hallo liebe Sportfreunde!

Sagt mal, wenn es nicht genau in der Satzung als auch in den Ordnungen nicht steht, kann der Landesjugendwart auch minderjährig sein (vorausgesetzt die Elterne stimmen zu)?

Schon mal danke für die Antworten.

Di.Stefano 09.01.2012 15:52

Gehen tut das rechtlich wohl schon, aber wo liegt der Sinn? Ein Minderjähriger sollte zuerst mal all seine Energie in den erfolgreichen Schul- oder Berufsabschluss stecken, bevor er ein Ehrenamt (= viel Arbeit für nix, höchstens für viel Angemotze) annimmt. So würde ich zumindest als Erziehungsberechtigter denken.

ReDiMa 09.01.2012 17:53

Zitat:

Zitat von Di.Stefano (Beitrag 231279)
Gehen tut das rechtlich wohl schon, aber wo liegt der Sinn? Ein Minderjähriger sollte zuerst mal all seine Energie in den erfolgreichen Schul- oder Berufsabschluss stecken, bevor er ein Ehrenamt (= viel Arbeit für nix, höchstens für viel Angemotze) annimmt. So würde ich zumindest als Erziehungsberechtigter denken.

Sehe ich genauso !
Es wird doch wohl ein Erwachsener in Eurem Verband in der Lage sein, das Amt zu übernehmen.

bärliner 10.01.2012 06:14

Zitat:

Zitat von René (Beitrag 231223)
Sagt mal, wenn es nicht genau in der Satzung als auch in den Ordnungen nicht steht, kann der Landesjugendwart auch minderjährig sein (vorausgesetzt die Elterne stimmen zu)?

Normalerweise ist so etwas in der Satzung ausdrücklich geregelt. Falls nicht, kommt es u.a. darauf an, ob der Jugendwart zum geschäftsführenden Vorstand gehört, also auch nach außen allein oder gemeinsam mit anderen vertretungsberechtigt ist. In diesem Fall müsste er 18 sein, da es sonst an der vollen Geschäftsfähigkeit fehlt. Ist er nicht vertretungsbrechtigt, könnte er wohl auch jünger sein. Ich kenne einige Verbände und Vereine, bei denen festgelegt ist, dass der Jugendsprecher mindestens 16 sein muss, für einen Jugendwart habe ich es noch nicht gesehen.


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