Landesjugendwart
Hallo liebe Sportfreunde!
Sagt mal, wenn es nicht genau in der Satzung als auch in den Ordnungen nicht steht, kann der Landesjugendwart auch minderjährig sein (vorausgesetzt die Elterne stimmen zu)? Schon mal danke für die Antworten. |
Gehen tut das rechtlich wohl schon, aber wo liegt der Sinn? Ein Minderjähriger sollte zuerst mal all seine Energie in den erfolgreichen Schul- oder Berufsabschluss stecken, bevor er ein Ehrenamt (= viel Arbeit für nix, höchstens für viel Angemotze) annimmt. So würde ich zumindest als Erziehungsberechtigter denken.
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Es wird doch wohl ein Erwachsener in Eurem Verband in der Lage sein, das Amt zu übernehmen. |
Zitat:
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