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Keks 22.06.2008 18:47

Kann ich eine Westdeutsche spielen, obwohl ich wechsel???
 
Wenn ich die Freigabe vor dem 30.06. beantrage, und danach nen neuen Verein habe, mich aber zur WDM qualifiziert habe, darf ich diese dann auch spielen???

Uwe Braun 22.06.2008 19:03

Warum nicht?, die Qualifikation im Einzel hat doch nichts damit zu tun, ob Du zum 30.06. die Freigabe beantragst, zumal Du erst zum 01.09. für den neuen Verein spielberechtigt bist. Gibt es einen konkreten Anlass für Deine Frage?:)

Keks 22.06.2008 19:13

Zitat:

Zitat von Uwe Braun (Beitrag 74653)
Warum nicht?, die Qualifikation im Einzel hat doch nichts damit zu tun, ob Du zum 30.06. die Freigabe beantragst, zumal Du erst zum 01.09. für den neuen Verein spielberechtigt bist. Gibt es einen konkreten Anlass für Deine Frage?:)

Ja, den gibt es.... ich möchte aber wissen, wenn ich wechseln sollte, ob ich dann die WDM oder ähnliches spielen darf, da ich ja ab dem Zeitpunkt, wo ich die Freigabe beantragt habe, kein offizielles Turnier spielen darf oder???


Will einfach nur wissen: darf ich eine WDM spielen, wenn ich die Freigabe beantragt habe??? Die WDM wäre ja nach dem 30.06 aber vor dem 01.09.......

SCHNITZEL 22.06.2008 19:14

Du bist ja noch bis zum 30.08.2008 Bottroper, also darfst du jedes erdenkliche Turnier spielen!!! Bis 30.08 für Bottrop und ab 01.09. für deinen neuen Verein!!

goligolem 22.06.2008 19:25

Zitat:

Zitat von SCHNITZEL (Beitrag 74657)
Du bist ja noch bis zum 30.08.2008 Bottroper, also darfst du jedes erdenkliche Turnier spielen!!! Bis 30.08 für Bottrop und ab 01.09. für deinen neuen Verein!!

Ich kann falsch liegen aber wenn du um die Freigabe zum 30.06. bittest und erst zum 31.08. kündigst bist du meines Erachtens nach dem 30.06 nicht mehr aktiv im Verein und demzufolge Vereinslos da dein bisheriger Verein deinen Pass eigentlich zum 01.07. zur Passzentrale schicken sollte. Aber wie gesagt ich könnte falsch liegen da ja zwischen dem 01.07 und dem 31.08. die Wechselfrist liegt.
Wäre sinnvoll wenn sich hier ein Offizieller des DMV dazu äußern würde, das Thema ist nämlich nicht uninterressant.

SCHNITZEL 22.06.2008 19:28

Das eine hat ja mit dem anderen nichts zu tun. Freigabe beantragen heißt ja nicht vereinslos. Wenn er bis zum 30.07, oder irgendwann vor BEginn der Saison kündigt dann ist das natürliuch was anderes. Ich weiß aber nicht wie die Kündigungsfristen in Bottrop sind, denn die sind von VErein zu Verein verschieden.

aushilfe 22.06.2008 19:33

wohin willst du denn wechseln???? wollen die dich da wieder loswerden?? :p schreib mal ne pn;)

Tiger_aK 22.06.2008 19:38

Die Freigabe deines Vereins wird doch nicht zum 30.06. erteilt sondern im August. Der August ist ja nun auch Wechselzeitraum.

Lediglich der Antrag zur Freigabe muss von dir zum 30.06. gestellt sein.

Also bis Ende August spielberechtigt für den alten Verein und ab 01.09. für den neuen Verein.


Gruß
Patrick

Rainman 22.06.2008 21:20

Zitat:

Zitat von Tiger_aK (Beitrag 74673)
Die Freigabe deines Vereins wird doch nicht zum 30.06. erteilt sondern im August. Der August ist ja nun auch Wechselzeitraum.

Lediglich der Antrag zur Freigabe muss von dir zum 30.06. gestellt sein.

Also bis Ende August spielberechtigt für den alten Verein und ab 01.09. für den neuen Verein.


Gruß
Patrick

rüchtüch :) genau so schauts aus :)

Keks 22.06.2008 21:26

Das heißt, das ich einfach nen Antrag auf Freigabe zum 30.06. stelle, alle Turniere bis zum 31.08 für den alten Verein spiele und ab dem 01.09. für den neuen Verein spiele...ja???


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