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Yoda 12.05.2009 11:14

Wie sieht das Rechtlich aus ?
 
Hallo Foris !!!!

Folgene Situation:
Eine Minigolfanlage öffnet um 14 Uhr. Zum Training treffen sich Spieler auf der Anlage gegen 8:30 Uhr. Um 9:30 trifft der Inhaber auf der Anlage ein und schaut nach dem Rechten auf der Anlage und verweilt auf seine Anlage , aber öffnet nicht und öffnet auch nicht die Toiletten.Um 10:30 verläßt ein Spieler das Training . Der Inhaber der Anlage steht am Eingang und sagt zu dem Spieler "Was ist mit Trainingsgebühr" , Der Spieler antwortet mit "Haben sie den schon geöffnet" Darauf der Inhaber du benutzt die Anlage und hast dafür Trainingsgeühr zu bezahlen , und der Inhaber wurde im Ton sehr laut und bezeichnete den Spieler als "Vogel".
Dem Spieler geht es nicht um die Trainingsgebühr sondern wie sieht es den jetzt aus Rechlicher Sicht aus? Kann der Inhaber zu jeder Zeit (also auch Nachts wenn jemand auf der Anlage ist und er kommt vorbei) eine Gebühr verlagen und muß nicht geöffnet haben. Wenn Ja muß er nicht auch dann den Zugang zu den Toiletten ermöglichen.

Keks 12.05.2009 11:24

Eine schwierige Frage. Schreib doch mal den Uwe Braun hier im Forum eine PN oder so. Er ist Rechtanwalt und kann dir bestimmt einiges dazu sagen. Sein Nic ist der gleiche Name.....


Grüße

André

Travis 12.05.2009 11:27

Naja - wenn es keine Vereinbarungen gibt, dass ausserhalb der Öffnungszeiten das Training geduldet wird, haben sich Spieler im Grunde genommen erstmal des "Hausfriedensbruch" strafbar gemacht. Ist die Anlage denn immer offen? Oder muss man über einen Zaun klettern etc?

bärliner 12.05.2009 11:33

Keine einfache Frage, da man in jedem Fall die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigen muss. Das Betreten einer eigentlich geschlossenen Anlage könnte man auch als Hausfriedensbruch einstufen, dies jedenfalls dann, wenn es keine entsprechende Absprache mit dem Anlagenbetreiber gibt. Gibt es allerdings eine Absprache, dass Vereinsspieler auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten die Anlage betreten (und damit nutzen) dürfen, entsteht m.E. grundsätzlich auch der Anspruch auf Entrichtung einer entsprechenden Nutzungsgebühr. Dies kann nun wiederum dadurch eingeschränkt sein, dass nicht alle Teile der Anlage zur Verfügung gestellt werden (hier geschlossene Toiletten).

loo-fan 12.05.2009 20:11

Hätte er vielleicht sogar die Toilette aufgemacht, wenn jemand gefragt hätte?

Yoda 12.05.2009 20:35

Zitat:

Zitat von Travis (Beitrag 120623)
Naja - wenn es keine Vereinbarungen gibt, dass ausserhalb der Öffnungszeiten das Training geduldet wird, haben sich Spieler im Grunde genommen erstmal des "Hausfriedensbruch" strafbar gemacht. Ist die Anlage denn immer offen? Oder muss man über einen Zaun klettern etc?

Also um die Anlage herum ist ein Zaun , aber am Eingang der Anlage ist kein Tor , man kann dort durchgehen zu Bahn 1 Pyramiden.

TundF 12.05.2009 20:47

Ich bin kein Rechtsanwalt, aber ich sehe es so, dass du seinen Besitz betrittst und dort spielst.
Zu den normalen Öffnungszeiten bezahlst du ja auch (nehm ich jetzt mal an).
Stell dir mal vor du wärst Platzbesitzer und alle die trainieren kommen zu Zeiten an denen du nicht aufhast und hauen immer rechtzeitig vor deiner Eröffnung ab. Was würdest du denn davon halten? Ist ja auch wahrscheinlich die Lebensgrundlage des Platzbesitzers.

Was das mit den Toiletten anbelangt ist was anderes. Die hätte er dann auch ruhig öffnen können.

Rainman 12.05.2009 22:04

ich bin auch kein rechtsanwalt
aber mein verständnis sagt mir auch, daß ich eine anlage betrete die jemand anderem gehört oder von jemanden angepachtet ist.
die nutzung dieser anlage muß bezahlt werden.
abgesehen von öffnungszeiten für normales publikum kann ein platzbesitzer aufmachen wann er will und schließen wann er will.
die nutzung der toiletten oder der verkauf von esswaren oder getränken ist zwar wünschenswert aber nirgens zwingend vorgeschrieben, dafür braucht man auch nicht jede runde bezahlen die man spielt sonder erhält eine trainingspauschale für den ganzen tag.

für mich stellt sich die frage nicht ob er bereschtigt ist, sondern eher die frage: welcher tat bestand liegt vor wenn der spieler nicht bezahlt hätte?
wenn der platzbesitzer von seinem hausrecht gebrauch macht, macht dieser spieler keinen schlag mehr vor dem turnier auf der anlage und wenn er pech hat auch nicht während des tuniers

alos seit alle schön friedlich zueinander denn nur zusammen können wir auch die weiteren aufgaben leisten die vor uns liegen :)

goligolem 13.05.2009 08:15

Zitat:

Zitat von Rainman (Beitrag 120751)
.....

wenn der platzbesitzer von seinem hausrecht gebrauch macht, macht dieser spieler keinen schlag mehr vor dem turnier auf der anlage und wenn er pech hat auch nicht während des tuniers
........ :)

Der Platzbesitzer ist zwar berechtigt ein Platzverbot auszusprechen aber am Tuniertag darf der oder die Spieler/in eine halbe Stunde vor Start auf dem Platz.
Die Begründung dafür ist ganz einfach der Platzbesitzer hat dann kein Hausrecht mehr dieses ist auf den Oberschiedsrichter, der den Verband vertritt, übergegangen.

Travis 13.05.2009 08:17

Ganz schön viele Worte für max. 3€ :eek:


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