Zitat:
Zitat von goligolem
Zitat von Bärliner aus Beitrag 70:
Zu den Strichen: Hierzu gibt es -noch- keine schriftliche Festlegung, aber mit dem Beschluss der SpWVV von 2008 über das grundsätzliche Aussehen der Protokolle ist das zwangsläufig eingeschlossen, darüber waren sich die Sportwarte auch im klaren. Evtl. wird es aber demnächst noch eine "Ausfüllanleitung" geben, wie sie mal in den alten Handbüchern vorhanden war (obwohl wir seinerzeit diese Protokolle gar nicht in Verwendung hatten).
Kokla, ich denke damit ist doch alles gesagt oder ???
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damit ist nur gesagt das es ein korrektes ausfüllen laut handbuch nicht gibt ( oder nur die felder ausgefüllt werden müssen die laut handbuch da sein müssen )

wenn mir einer ne strafe geben will soll er es mir laut handbuch zeigen.
da ein sportwarte protokoll auf dem platz oder vor dem sportgericht noch nie gültig war.
und auch eine ausfüllanleitung ist kein gesetz es so auszufüllen
