Der von Walter E. angeführte Beitrag im "Spiegel" ist in der Tat lesenswert, aber ebenso instruktiv sind die Ausführungen von Walter T.
Ich glaube nicht, dass die ab dem 01.01.2009 geltenden Dopingbestimmungen einer rechtlichen Überprüfung stand halten werden. Denn sie greifen aus verschiedenen Gründen elementar in die Grundrechte - weil in die Privatsphäre - der Sportler ein und spätestens das Bundesverfassungsgericht wird diese Einschätzung bestätigen, da bin ich mir sicher.
Für unseren Bereich kommt hinzu, dass wir zwar mit den anderen Sportarten in einem Boot sitzen (müssen) - sonst gäbe es auch keine Zuschüsse mehr - aber durch die Ausübung des Sports keine finanziellen Vorteile erzielen können, wenn wir uns dopen - soweit das überhaupt möglich ist - , sieht man einmal von dem Gewinn eines Pokals oder eines Minigolfballes ab.
Anlass der Regelung waren erkennbar die Dopingsünder während der Tour de Franc und der Olympiade, mit der vorliegenden Regelung ist man aber allerdings - insbesondere wenn man den Minigolfsport und vergleichbare Sportarten sieht, weit über das Ziel hinaus geschossen.
Es sollte deshalb darauf hingewirkt werden, dass die derzeitigen Bestimmungen geändert werden.
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