Zitat:
Zitat von Pommes
Gilt eine persönliche Gegenzeichnung nur dafür als Bestätigung, dass die Bahneneintragungen in einem Spielprotokoll richtig sind, aber nicht unbedingt für die Richtigkeit des Runden-/Gesamtergebnisses?
Oder fällt die Korrektur eines Rechenfehlers unter >
S 2 SPORTORDNUNG (SpO)
18. Verantwortliche Instanzen
(2) Für jedes Turnier ist ein lizenzierter Turnierleiter zu benennen, der für den ordnungsgemäßen Ablauf verantwortlich ist.
Was meint ihr zu dieser Thematik?
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Also zum ersten einmal hat jeder Spieler das vom Protokollführer eingetragende Ergebnis zu kontrolieren demzufolge dürfte es keine falsche Eintragung für die jeweilige Bahn geben.
Wenn dann das Endergebnis nicht stimmt so habe ich bis jetzt immer die dementsprechende Paarung zur Klärung zusammen geholt und wenn es dann keine Unstimmigkeiten gab wurde das Endergebnis korrigiert.
Streng genommen könnte man sagen es ist ein Fall von Falscheintragung und könnte den Strafenkatalog anwenden aber wer macht das schon.