Zitat:
Zitat von junior
ich weiß gar nicht wo das problem liegt.
du hast den platz betreten - außerhalb der öffnungszeiten und somit die anlage genutzt.
die frage wäre doch eher, ob du strafrechtlich belangt werden kannst...
so ein blödsinn - zahl deine trainingsgebühren und sei froh, daß du keinen weiteren ärger bekommst!
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Kommt drauf an, ob es für das Außer-der-Öffnungszeiten-Betreten eine entsprechende (stillschweigende?) Absprache gab