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Alt 03.07.2009, 19:36
Uwe Braun Uwe Braun ist offline
Pantoffelheld
 
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Für uns stellt sich das Problem nicht, weil Andreas Sportwart des NBV ist. Aus meiner Sicht ist die Sache aber eindeutig so, dass alle Anträge ausschließlich an die angegebene E-Mail Adresse zu richten sind. Ich zitiere nochmals:

"Ich bitte Euch daher, ab sofort alle Anträge auf Turniergenehmigung, alle Ausschreibungen sowie alle Ergebnislisten an diese Adresse zu senden. Eine zusätzliche Einbindung des DMV-Sportwartes ist nicht erforderlich, da dies bereits über die neue Mail-Adresse automatisch erfolgt."

Allerdings steht die vom BSportW ausgegebene Direktive auf den ersten Blick im Widerspruch zur Sportordnung, in der es in Abs. 2 unter Ziffer 5 (Stand: 03/2009) heißt:

(2) Die Turniergenehmigung ist für
- internationale Grand Prix-Turniere (Typ A) bis spätestens zum 30.11. des Vorjahres,
- nationale Grand Prix-Turniere (Typ A) und Trophy-Turniere (Typ B) spätestens 3 Monate vor dem Turniertermin,
- Welcome Cup-Turniere (Typ C) spätestens 4 Wochen vor dem Turniertermin
mit dem Formblatt "Antrag auf Turniergenehmigung" über den zuständigen Landesverband beim DMV-Sportwart zu beantragen."

Dieser Widerspruch läßt sich aber dadurch auflösen, dass durch die Erklärung der BSportW im Einvernehmen mit Andreas die entsprechende Tätigkeit delegiert wurde. Eine solche Delegation dürfte zulässig sein, weil es weiterhin heißt:

"Eine zusätzliche Einbindung des DMV-Sportwartes ist nicht erforderlich, da dies bereits über die neue Mail-Adresse automatisch erfolgt."
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