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Alt 07.02.2007, 18:35
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Raila Raila ist offline
Goldfinger
 
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Noch so ein paar Sachen die mir bei der neuen Ausschreibung in Sachen Durchführung aufgefallen sind:
Das Terminsvorschlangsrecht liegt danach zunächst beim Ausrichter also beim Heimverein. Dieser darf zwei Termine vorschlagen. Bei Nichtzusagen darf der Auswärtsverein zwei Terminvorschläge machen. Sollte dann immer noch kein Termin gefunden sein ist eine Anhörung beim jeweils zuständigen LV Sportwart durchzuführen.

Ein Landesverband kann auch einen festgelegten Generaltermine für die jeweilige Runde bestimmten. (Ist das schon irgendwo der Fall?)

Eventuell anfallende Platzkosten trägt alleine der Heimverein.
Sonst noch einem was aufgefallen?
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