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Alt 13.03.2010, 11:39
der Münchner der Münchner ist offline
Teenager
 
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Da gebe ich meinem Vorredner recht.
Ein Amt kann ich noch so sehr wollen, wenn ich nicht perönlich anwesend bin oder eine schriftliche Erklärung abgebe in der ich mich für ein Amt vorschlage und im Falle einer Wahl auch annehme, kann ich nicht gewählt werden.
Da kann man stundenlang telefonieren und es nützt nichts.

Und sich wählen lassen und dann am nächsten Tag zurücktreten halte ich persönlich für einen schlechten Stil. Das klingt nach einer Solidaritätsbekundung, die durch ein Versäumnis seitens der Nichtwiedergewählten nicht angebracht ist. Uschi kann sich doch bei der nächsten Wahl wieder zur Verfügung stellen.
Andererseits frage ich mich mit welchen Engagement die Zurückgetretene dieses Amt ausgeübt hätte, wenn sie schon beim ersten kleinen Hindernis zurücktritt? Da kann ihr nicht viel an dem Amt gelegen haben.

Sollte eine schriftliche Einverständniserklärung vorgelegen haben und das Präsidium hat dies verschwiegen, ist diese Wahl sowieso ungültig und muss wiederholt werden. (was ich nicht glaube)
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