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Alt 13.03.2010, 15:27
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wate wate ist offline
Mensch
 
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Zitat:
Gewählt werden kann an Sitzungen, wer persönlich Anwesend ist oder wer vorher eine schriftliche Einverständnisserklärung abgibt.
Eine mündliche Erklärung reicht nicht zur Wahl.
Gruß Holger
In ihrem Schreiben hat Uschi signalisiert, weiterzumachen. Außerdem hat sie das, entgegen der Vorstellung von Michael, der sie telefonisch zum Rückzug bewegen wollte, Michael auch so erklärt. Der Präsident kommt in seinem Erklärungsschreiben auf die großen Verdienste von Uschi zu sprechen. Wenn ich von jemandem eine so hohe Meinung habe, dann greife ich erst recht zum Telefon und kläre die Kandidatenfrage ab. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Und weil die württembergischen Abstimmer genannt wurden: Wenn vor dem Wahlgang verkündet wird, Uschi wolle nicht mehr kandidieren, hatten sie keinen Grund, der Kandidatin Rath das Vertrauen abzusprechen.

@ Michelino
Ich habe von Dir keine andere Stellungnahme erwartet. Fakten ausblenden, Schellackplatte vorwerfen und Hauptsache Recht behalten wollen. Erinnert mich an Helmut Kohl - aussitzen. Bringt Euch in der Sache jedoch nicht weiter. Da hier offizielle Wege bestritten werden und ich die sinnlose Diskussion Leid bin, klinke ich mich aus.
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