Kleine juristische Lücke:
Aktuell gibt es noch keine Prüfungsbögen für die Prüfungen. Für die Lizenzen B und C sind die Landesverbände und deren Lehrwarte zuständig. Somit kann der LV-Lehrwart selbst festlegen, wonach er aktuell die Lizenz erteilt. Die Ausbildungsordnung regelt nicht, ob es sich bei den Lehreinheiten um gemeinsame Sitzungen von Lehrwart und Anwärtern handelt.
Ein spitzfindiger Lehrwart kann hingehen und dem Anwärter auftragen, bestimmte Punkte des Handbuches zu lesen, bisherige Einsätze zu reflektieren oder ähnliches.
Und erteilt ihm dann - aufgrund aktuell fehlender Prüfungsbögen - die B-Lizenz.
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"Nichts ist Scheißer als Platz 2" Erik Meijer, Holger Nitsche
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