Na ja, jedenfalls ist bemerkenswert, dass der Rücktritt der Gleichstellungsbeauftragten nunmehr - wenn auch relativ spät - auf der Homepage zur Kenntnis genommen wurde. Unkorrekterweise wird im Übrigen auf der DMV-Homepage nur von der Gleichstellungsbeauftragten gesprochen, wählbar ist nämlich nach § 10 Abs.1 Nr. 8 der Satzung auch eine männliche Person.
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