Vielen Dank für den Hinweis, aber eine Bewerbung schließe ich schon deshalb aus, weil ich - man mag mich für diese Ansicht prügeln - keinen Sinn darin sehe, ein das Amt auszufüllen.
Ich sehe - abgesehen aus den nachfolgend angeführten Gründen - absolut nicht, dass Frauen im Minigolfsport gegenüber Männern benachteiligt werden. So wird beispielsweise sicherlich niemand behaupten, dass Frauen bei der Besetzung von Vorstandsämern in Vereinen benachteiligt werden.
Bei anderer Gelegenheit hatte ich allerdings unter Hinweis auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) die Auffasung vertreten, es könnte ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz vorliegen, weil in den überregionalen Ligen keine Frauen zusammen mit Männern in einer Mannschaft spielen dürfen. Das Thema wurde häufig bereits generell diskutiert, aber eigentlich nie befriedigend gelöst worden. Wenn sich in dieser Hinsicht der DMV sperrt, dann frage ich mich, welchen Sinn das Amt eines(r) Gleichtstellungsbeauftragen machen soll, wenn es ohnehin nicht erwünscht ist, bei einem zentalen Thema eine Gleichstellung herbeizuführen.
Geht es also nur darum, alibimäßig ein Amt zu besetzen?
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