Im Rahmen der "Grenzlinien-Diskussion" wurde meiner Erinnerung nach - ich meine von MJ - die Auffassung vertreten, die Linien müssten rot sein, es sein denn, die Bahn selber wäre rot gestrichen. Kann mir jemand mal sagen, wo die farbliche Markierung der Grenzlinie geregelt sein soll, ich habe jedenfalls für die Beton-Anlagen unter S 11 des aktuellen Satzungswerkes des DMV nicht gefunden.
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