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Alt 09.04.2010, 06:05
bärliner bärliner ist offline
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Da der Herr Anwalt offenbar nicht selbst lesen kann (obwohl ein Blick ins Gesetz die Rechtsfindung deutlich erleichtert), hier der entsprechende Hinweis: Nach Ziffer 2 Abs. 2 der internationalen Spielregeln ist die Grenzlinie in roter Farbe anzubringen.
Aber wie alles in unserem Regelwerk muss man auch dies mit dem gesunden Menschenverstand betrachten (ok, den kann ich bei einem Juristen natürlich nicht erwarten...). Ist eine rote Linie auf einem roten Untergrund nicht mehr zu erkennen, kann natürlich auch eine andere Farbe genommen werden. Wichtig ist dabei, dass sich die Grenzlinie farblich von den übrigen Markierungen (Ablege-, Hilfslinien usw.) unterscheiden soll, das ist nämlich die Grundidee der verschiendenen Farben. Also gingen auf rotem Beton auch gelbe Ablege- und grüne Grenzlinien.
Das ist übrigens eine persönliche Meinung des forums-Mitgliedes bärliner. Offizielle Stellungnahmen des SpW erhält man nur auf direkte Anfrage per Telefon oder Email. Aber diese Kommunikationsmittel waren ja schon vor dem BLVK 2008 unbekannt....
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