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Alt 10.04.2010, 16:16
Uwe Braun Uwe Braun ist offline
Pantoffelheld
 
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Zitat Bärliner: "Da der Herr Anwalt offenbar nicht selbst lesen kann (obwohl ein Blick ins Gesetz die Rechtsfindung deutlich erleichtert), hier der entsprechende Hinweis: Nach Ziffer 2 Abs. 2 der internationalen Spielregeln ist die Grenzlinie in roter Farbe anzubringen."

Frei nach dem Motto "Was der BSportW sagt, ist richtig, hatte ich vor meinem letzten Beitrag auch aus Zeitgründen die von ihm zitierte Regelung nicht nachgesehen. Nun hatte ich Zeit und mir die von ihm zitierte Vorschrift angesehen. Darin heiß es:

"2. Sportanlage / Bahnen

....
(2) Eine für Turniere zugelassene Bahn umfasst:
- das eigentliche Spielfeld,
- die Bahnbegrenzung (in der Regel Banden),
- das markierte Abschlagfeld,
- ein oder mehrere Hindernisse (optional),
- die Grenzlinie (optional) in roter Farbe,
- Hilfslinien (optional) gepunktet in schwarzer Farbe,
- Ablegemarkierungen (optional für MOS) in schwarzer Farbe,
- das Ziel (das Loch oder ein anderes bahnen-spezifisch definiertes Ziel),
- weitere system-spezifische Teile und/oder Markierungen."

Das Wort "optional" bezieht sich eindeutig auf die Farbgestaltung und nicht darauf, dass die Grenzlinie optional gezogen werden kann oder nicht, dass folgt auch aus den Formulierungen zu den Hilfslinien und Ablegemarkierungen. Da es keine farblichen Vorgaben bezüglich der Bahnen gibt, kann die Regelung auch nicht so verstanden werden, dass die Farbgestaltung der Grenzlinien (optional) von der Farbe der Anlage abhängen soll. Demnach bleibt festzuhalten, dass auch nach den Inernationalen Spielregeln die Grenzlinie nicht zwingend rot sein muss.
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