mir geht es eigentlich nur darum:
müssen hindernisse auch aus faserzement sein, weil sie als spielfläche gelten ?
ich persönlich sage nein.
ich will eben wissen, ob dies richtig ist.
bei der aufgekommenen frage geht es auch nicht um plastik oder gfk .
nur sage ich halt das material der hindernisse ist generell nicht beschrieben also kann ich grundsätzlich jedes material benutzen.
nur ist es so, dass einer anlage die abnahme aus diesem grund verweigert wird / werden sollte.
und wenn dies bei dem dort vorhandenen hindernissen richtig wäre, wäre es bei allen anderen hindernissen, die auch nicht aus faserzement sind ebenfalls so.
das wäre dann zb kunststoff, gfk, metall , stein oder oder .
und bis auf die alten asbesthaltigen hindernisse gibt es zb kein rohrhügel , keine passage oder auch schleifen aus faserzement aber auch brücke , mittelhügel und bodenwellen, werden von fast allen anbietern aus anderem material als faserzement angeboten.
sind die dann alle nicht mehr der wmf regelung entsprechend ?
wie gesagt, das ganze habe nicht ich angezettelt.
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