Für die Erfolgsaussichten des Weseler Protestes dürften folgende Regelungen der Generalausschreibung des NBV Abt. 1 von Bedeutung sein:
5. Spieltage
Die Spieltage werden durch den Abteilungsvorstand festgelegt....
15. Nachholspieltage
Ein ausgefallenes Meisterschaftsspiel muss am nächsten, offiziell im NBV-Terminplan
ausgewiesenen Nachholtermin nachgeholt werden. Ein abweichender Nachholtermin kann
durch den Abteilungssportwart genehmigt werden und ist nur möglich, sofern sich die
Mannschaftsführer (siehe Eintrag auf der Spielerliste) aller beteiligten Mannschaften am
ursprünglichen Spieltag auf einen konkreten Nachholtermin einigen können und dies durch
Unterschrift im Turnierprotokoll vermerken.
Der Abteilungssportwart ist hierüber umgehend schriftlich zu informieren.
Die durch den Abteilungsvorstand festgesetzen Termine einschließlich der Nachholtermine ergeben sich aus dem Plan, der unter "Staffeleinteilung 2009/2010" veröffentlicht wurde. Folgt man den Ausführungen unseres Vorsitzenden Herbert Adam, gab es danach nur zwischen ihm und dem Sportwart ein Gespräch über die Änderung des Nachholtermins, aber keinen, erforderlichen Beschluss des gesamten Abteilungsvorstandes. Damit bleibt also zunächst der veröffentlichte Termin maßgebend.
Da der in Ziffer 15 vorgesehene Vermerk mit Unterschriften nicht vorgenommen wurde - dazu bestand auch keine Veranlassung, weil alle Vereine irrtümlicherweise davon ausgingen, Nachholtermin sei der 06.06, - müßte dem Weseler Protest eigentlich statt gegeben werden.
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