Laut Internationaler Spielregeln in S1:
13. Hilfsmittel
(1) Die Benutzung oder das Mitführen von Hilfsmitteln (z.B. Zieleinrichtungen, Wasserwaagen oder Funkausrüstungen) ist
für alle auf der Turnieranlage befindlichen Personen während des Turniers verboten.
(2) Die Benutzung von Kühl- oder Wärmeausrüstung ist erlaubt.
(3) Pistenpläne oder andere schriftliche Unterlagen können bei allen nationalen und internationalen Wettbewerben verwendet
werden.
(4) Windschutz ist nur durch Gegenstände, nicht jedoch durch Personen erlaubt. Anzahl und Standorte des Windschutzes
dürfen nur durch ein Mitglied des Schiedsgerichts festgelegt werden. Bei veränderten Bedingungen kann die festgelegte
Position des Windschutzes nur an der jeweils ausgewählten Bahn durch Spieler oder Betreuer verändert werden. Während
eines Schlages muss die Position des Windschutzes unverändert bleiben.
Man hätte es unter 13 Punkt 1 als z.B. aufführen können; so ist es wieder einmal schwammig auszulegen!!!!!
