mag ja sein,
das aus der Ausschreibung nicht "sauber" erkennbar ist, das die Abteilungswertung nach Runde 4 beendet ist (kann in der nächsten Ausschreibung verbessert werden),
aber die Teinahmeberechtigung ist eindeutig erkennbar. da steht nämlich drin:
Einzelspielerinnen/Einzelspieler (Abteilungswertung)
zusätzlich zu den oben genannten Einzelspieler/innen alle, nur in den
Mannschaften eingesetzten Teilnehmer/innen
Die oben genannten sind die in der Kombiwertung Spieberechtigten.
Das solle eindeutig genug sein.
als DMJ Sportwart der erst jetzt auf diese Diskussion gestoßen ist,
Volker Missonnier
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frei nach dem Motto der Minigolfer:
Man(n) schlägt sich so durch.....
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