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Alt 21.02.2007, 11:20
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awhw awhw ist offline
Systemkritiker
 
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Zitat:
Zitat von Game`N Fun Beitrag anzeigen
Viele schreiben bei ebay ja auch. Privatperson laut Eu recht.........alles schwachsinn.
Wenn einer öfters was anbietet, weil er einen alten Koffer gekauft hat um gewinn zu erzielen ect. ist er nicht mehr Privat. Und auch als Privatperson ist man in der Haftung.
Bin gespannt wie dies ausgeht
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Beim Verkauf geht es meines Wissens nach um Gewährleistung und Garantie.
Richtig ist dass Vielverkäufer bei ebay Gefahr laufen, als gewerbliche Anbieter zu gelten und somit u.a. auch steuerrechtliche Folgen zu tragen haben.
Zur Richtigstellung @ Privatperson biete ich folgendes an:

„Grundsätzlich können private Verkäufer die Gewährleistung beim Angebot von Gebrauchtwaren ausschließen. Gemäß § 444 BGB ist der Haftungsausschluss wirksam, außer der Verkäufer hat den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen.“(*) UND
„Grundsätzlich ist bei einem Kaufvertrag die Kaufsache frei von Sachmängeln zu übergeben. Was ein Sachmangel ist definiert sich aus § 434 BGB:
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.“(*)
(*) QUELLE:
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