Naja... Alkohol ist beim Minigolfen nunmal verboten, Nikotin (leider ;-) ) nicht.
Ich denke die Entscheidung, das so handzuhaben, wurde einfach nur zur Entlastung des Schiedsgerichts getroffen, eben damit keine Alkoholtests durchgeführt werden müssen.
Was abseits der Anlage passiert, kann natürlich niemand kontrollieren, aber auf der Anlage, für die die Schiris für zuständig sind, ist es für diese eben nicht direkt zu erkennen ob es sich um richtiges Bier handelt, alkoholfreies, oder sogar 0,0%-Bier.
( Die können ja auch nicht von jedem mal einen Schluck probieren, um den unterschied festzustellen ;-) )
Ein ganz anderer Aspekt ist natürlich die öffentliche Repräsentation unseres Sports (Zuschauer und Medien). Die sehen einfach nur die Bierflasche o.ä. und denken nicht daran, dass alkoholfreies Bier als isotonisches Getränk dienen könnte.
Fvb