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Alt 16.11.2010, 10:35
bärliner bärliner ist offline
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Auch der Sportausschuss hat sich nochmals mit diesem Fall befasst und ist dabei zu folgender Erkenntnis gekommen:
Der ganze Sachverhalt lässt sich unter Anwendung von Ziffer 11 Abs. 4 und 8 IntSpR ohne jegliche Regeländerung lösen.
Da beide Spieler die Bahn 15 noch nicht gespielt hatten, durfte auch kein Spieler bereits die Bahn 16 spielen. Somit hätten beide Spieler nach Entdecken des Fehlers zur Bahn 15 zurück gehen müssen, um diese nachzuholen. Dann wären sie wieder zur Bahn 16 gegangen und hätte beide diese Bahn gespielt. Der Spieler, der die Bahn 16 zu früh gespielt hatte, hätte die zu früh ausgeführten Schläge zusätzlich angerechnet bekommen. Bei entsprechender Regelkenntnis der Spieler wäre dieses Procedere bis hierhin sogar ohne Hinzuziehung eines Schiedsrichters möglich gewesen.
Eine nachfolgende, bereits an Bahn 15 befindliche Spielergruppe, hätte vom Schiri kurz angehalten werden müssen, um der Vorgruppe das Nachholen der vergessenen Bahn zu ermöglichen.
Im Übrigen hätte man beiden Spielern ein normales E (sofern es die erste Strafe für den Spieler gewesen wäre) für den Regelverstoß (falsche Reihenfolge der Bahnen) geben können.

Jedenfalls hat das Ganze weder etwas mit falscher Protokollführung oder dem Vergessen einer Eintragung zu tun, wie das hier u.a. auch angesprochen wurde.

Ich hoffe, dass jetzt alle wieder etwas dazugelernt haben...
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