Ich habe eigentlich nur noch eine Frage zur Stiftung :
nach §3 (9) der Satzung des DMV dürfen Mittel des DMV nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden
nach $2 der selben Satzung heisst es :
Zweck des DMV ist,
1. den Minigolfsport zu fördern und dafür die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen,
2. die Interessen seiner Mitglieder gegenüber dem Staat, den übrigen Sportverbänden des In- und Auslandes und der Öffentlichkeit zu vertreten,
3. den Spielverkehr zwischen allen Minigolfsportlern und -sportlerinnen zu gewährleisten und zu fördern,
4. die Jugendarbeit im sportlichen und jugendpflegerischen Bereich zu fördern.
Kann mir bitte jemand verbindlich bestätigen, dass die Mittel des DMV, die in die Stiftung eingegangen sind, den in $2 der Satzung aufgelisteten Zwecken entsprechen und wie dies begründet wurde ?
Gruss
Jochen
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