Einzelnen Beitrag anzeigen
  #184  
Alt 18.12.2010, 17:38
Uwe Braun Uwe Braun ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 22.12.2006
Ort: Bottrop
Beiträge: 2.348
Standard

Auszug aus dem "Programm des Bundesminsteriums des Innern zur Förderung des Leistungssports sowie sonstiger zentralen Leistungen, Projekte und Maßnahmen des Sports auf nationaler und inernationaler Ebene mit Rahmenrichtlinien (Leistungssportprogramm -LSP-) vom 29.09.2005" (die derzeit gültige Fassung, nachzulesen auf der Homepage des Bundesministeriums des Inneren):

"A 1. Subsidiaritätsprinzip

Eine Förderung setzt in der Regel voraus, dass der jeweilige Zuwendungsempfänger die notwendigen Mittel trotz Ausschöpfung seiner Finanzierungsmöglichkeiten nicht aufbringen kann. Das Bundesministerium des Innern geht deshalb davon aus, dass die Organisationen des Sports die bestehenden Möglichkeiten zur Verbesserung ihrer Eigenkapitalausstattung, z.B. durch Kooperation mit der Wirtschaft und den Medien ausschöpfen."


Wie will der DMV bei der Beantragung der nächsten Fördergelder die finanzielle Unterstützung der Stiftung erklären, ohne das die Fördergelder eingeschränkt werden?

P.S.: Sollten die von mir zitierten Förderrichtlinien für den DMV nicht gelten, so lasse ich mich gern eines Besseren belehren!
Mit Zitat antworten