Zitat:
Zitat von Uwe Braun
Du kaufst Bälle zum Normalpreis und willst sie zum absoluten Höchstpreis verkaufen. Das nennnt man im übrigen gewerbliche Tätigkeit, die auch nicht nur beim Gewerbeamt angemeldet werden muss, sondern steuerpflichtig ist.
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Einspruch! Haben Euer Ehren auch geprüft, ob die Tätigkeit regelmäßig ausgeübt wird? Gewinnerzielungsstreben allein macht noch kein Gewerbe, sonst bräuchte jeder sporadisch aktive Flohmarktbeschicker oder Profiglücksspieler einen Gewerbeschein. Der erzielte Gewinn muss möglicherweise auch im Verhältnis zum sonstigen Einkommen (aus unselbständiger Tätigkeit?) gesehen werden.
Seid doch nicht so bös mit Ramses, der diesmal eben Glück mit seinen Bällen hatte. Er hat sie sich doppelt gekauft, und warum soll er sie bei diesen Preisen nicht wieder abgeben, das ist doch absolut nachvollziehbar, selbst wenn er der Minigolfgemeinde angehört.
Auf die runterfallende Fresse der Pingvin-Käufer bin ich allerdings gespannt, wenn diese Bälle in fünf Jahren nur noch 10 Euro erzielen, so wie nahezu alles, was vor fünf Jahren teuer war. Oder wenn sie vielleicht bald zusammen mit den anderen Bällen vom Verband verboten werden.