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Zitat von bärliner
Ganz klar: Nein! Weil die Sportförderung, egal auf welche Weise, satzungsmäßiger Zweck des Verbandes ist.
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Das die Sportförderung satzungsgemäßer Zweck des Verbandes ist, stellt eine Binsenwahrheit dar, diese Feststellung liegt allerdings neben der Sache. Das von Holger und mir bereits angesprochene und in den Richtlinien des BMI vernünftigerweise formulierte Subsidiaritätsprinzip beinhaltet, dass ich nur dann Fördergelder bekomme, wenn ich auf solche Mittel mangels eigener Gelder angewiesen bin. Wenn ich Kapital in eine Stiftung einbringe und damit meine Bedürftigtkeit erst selbst- zumindest in Höhe des in der Stiftung eingebrachten Betrages - herbeiführe, dann widerspricht das selbstverständlich den Förderrichtlinien.