Thema: Tätlichkeit
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Alt 02.02.2011, 06:11
bärliner bärliner ist offline
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Was in Belgien tatsächlich gilt, vermag ich nicht zu beurteilen. Nach dem, was gelten müsste (weil international einheitlich), hat Stephan mit seinem ersten Teil absolut Recht. Wenn's vor Ort nicht geahndet wurde, ist die Sache erst einmal erledigt.

Was die weiteren Möglichkeiten angeht, wäre zu prüfen, wie die Verfahrenswege in Belgien geregelt sind. D.h. ob es überhaupt die Möglichkeit eines sportgerichtlichen Verfahrens gibt. Falls nicht, bliebe nur der Weg über das Zivil- und Strafrecht. Ob es das aber Wert ist, weiß ich nicht wirklich.
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