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Alt 10.02.2011, 17:58
Uwe Braun Uwe Braun ist offline
Pantoffelheld
 
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Eine rückwirkende Änderung der Ranglisten kommt nur in Betracht, wenn mit den neuen Regelungen bestimmt wurde, dass sie rückwirkend gelten sollen. Ob das so ist, kann ich dem Regelwerk nicht entnehmen, mit Dirk bin ich allerdings auch der Meinung, dass eine rückwirkende Neuberechnung keinen Sinn macht, sie dürfte sogar Probleme aufwerfen. Denn nach Ziffer 1 (2) der Richtlinien für die Deutsche Rangliste wird die Rangliste "im Rahmen der jeweiligen Ordnungen und Durchführungsbestimmungen als Qualifikationskriterium für Deutsche Meisterschaften sowie als Grundlage für Förder- und Kadermaßnahmen herangezogen". In diesem Punkt kann rückwirkend nichts geregelt werden, weil die vergangenen Meisterschaften sowie die ebenso vergangenen Förder- und Kadermaßnahmen abgeschlossene Sachverhalte darstellen.
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