@ bärliner
Die Verbote gelten ja nicht nur im Turnier sondern auch im Training auf der gesamten Anlage, wo auch immer die anfängt (eventuell beim eintritt durch das Tor ) und Alkohol darf man noch nicht einmal mit sich führen ! Das heißt wenn man jemanden etwas böses will, dann petze ich zb Kefir oder kombucha eines Mitspielers dem Schiedsgericht !
Oder Traubensaft, der darf zb 1,0 Prozent Alkohol enthalten ohne , dass dies ausgewiesen wird !
Wie wird dann entschieden ?
Das mit den zigartten ist ein dummes Beispiel, da wird das Steueraufkommen der Gemeinschaft gesichert, was sicherst du durch das totale Alkohol und Rauchverbot ?
|