@pinkydiver
Woher weißt du , was mit der Regelung gemeint ist, ich weiß es nicht ! Weil es da auch nicht steht !
@ redima
Ich haba nirgends gesagt, dass ich möchte, dass irgendwer volltrunken über die Anlage läuft, mein Vorschlag wäre 0,3 promille ( das entspricht der Regelung fahrtüchtigkeit im Straßenverkehr )
Diese Grenze darf man dann meiner Meinung auch immer kontrollieren.
Damit sollte so ziemlich niemand volltrunken sein , oder ?
@ Willmue
Wenn es nur um alkoholisierte Spieler geht, warum ist dann selbst das mitführen verboten.
Es langt also das bloße vorhanden sein eines alkoholhaltigen lebensmittels , ob die Regel schon mal angewandt wurde ist doch egal, es könnte passieren und der Spieler , den es dann betrifft, der kann absolut nichts unternehmen.
Wenn ich dich mit weinbrandbohnen auf der Anlage sehe, während des offiziellen Trainings oder während des Turniers und dies dem Schiedsgericht melde, dann muss dieses auch einschreiten !
Was soll es denn sonst auch machen, mir auch einen Freibrief für x Regelverstöße geben ?
Geändert von opc (09.03.2011 um 18:34 Uhr).
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