@landei
Da gibt es nichts auszulegen,
Lese dir mal den betreffenden Punkt 17 (1)) der sportordung durch.
Wahrend des Wettkampfs und des offiziellen Trainings ist jede Form von Doping streng verboten, ebenso das mitführen, konsumieren und spielen unter Einfluss von Drogen oder alkoholischen Getränken/Speisen.
Ausserdem ist das rauchen auf der Anlage während des Wettkampfes und des offiziellen Trainings verboten.
alles ganz klar geregelt ohne irgendwelche toleranzgrenzen
Einzig und allein über den Begriff auf der Anlage kann man streiten, gilt dies nur für den Bereich der die bahnen betrifft oder auch den gastrobereich soweit vorhanden oder das gesamte Grundstück einer Anlage , also ab betreten des Eingangsbereiches ?
Aber von wegen Alkohol bezieht sich nur auf Flüssigkeiten sehe ich da nichts, auch nicht auf ausgewiesenen Alkohol !
|