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Zitat von opc
@landei
Da gibt es nichts auszulegen,
Lese dir mal den betreffenden Punkt 17 (1)) der sportordung durch.
Wahrend des Wettkampfs und des offiziellen Trainings ist jede Form von Doping streng verboten, ebenso das mitführen, konsumieren und spielen unter Einfluss von Drogen oder alkoholischen Getränken/Speisen.
Ausserdem ist das rauchen auf der Anlage während des Wettkampfes und des offiziellen Trainings verboten.
alles ganz klar geregelt ohne irgendwelche toleranzgrenzen
Einzig und allein über den Begriff auf der Anlage kann man streiten, gilt dies nur für den Bereich der die bahnen betrifft oder auch den gastrobereich soweit vorhanden oder das gesamte Grundstück einer Anlage , also ab betreten des Eingangsbereiches ?
Aber von wegen Alkohol bezieht sich nur auf Flüssigkeiten sehe ich da nichts, auch nicht auf ausgewiesenen Alkohol !
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Wenn es jemand schafft, nur von Schwarzwälder Kirsch so besoffen zu werden, dass es auffällt, dann kann man ihn entsprechen bestrafen. Aber ich glaube nicht, dass es so weit kommt. Und bis dahin ist es meine Ermessenssache. Und wenn jemand anderer Meinung ist als amtierender Schiedsrichter, dann soll er doch sein, Verständnis darf er dann aber nicht erwarten.