Zitat:
Zitat von opc
ich bin für ein straffes regelwerk mit sauber formulierten regeln, die man auch einhalten kann und die nicht nur dafür da sind , um auf dem papier zu stehen und dann mal so oder so ausgelegt werden, wie es dem schiedsgericht mal so eben passt !!
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Dann versuche ich mal, den Fall von Martin sauber zu formulieren:
(1) Mannschaften müssen während des Wettkampfes mannschaftseinheitliche Kleidung tragen.
(2) Weist ein Mannschaftsspieler nach (z.B. durch Abgabe einer Versicherung an Eides Statt), dass er
a) aufgrund eigener Dummheit
b) aufgrund schlechter Absprachen innerhalb der Mannschaft
c) aufgrund nicht rechtzeitiger Zurverfügungstellung sauberer Kleidung durch Mutti
d) aus sonstigen Gründen
nicht in der mannschaftseinheitlichen Kleidung spielen kann, kann der amtierende Oberschiedsrichter eine Ausnahme erteilen. Dies jedoch nur dann, wenn dem Spieler eine andere Verfahrensweise aufgrund
a) zu großer Wärme
b) zu großer Kälte
c) Frühling
d) Sommer
e) Herbst
f) Winter
nicht zuzumuten ist.
(3) Absatz 1 und 2 sind
- im überregionalen Ligenbetrieb und bei Deutschen Meisterschaften streng
- im Verbandsspielbetrieb mit Augenmaß
- bei Pokalturnieren großzügig
- bei Welcome-Cup-Turnieren lässig
anzuwenden.