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Alt 10.03.2011, 13:25
Landei Landei ist offline
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Zitat:
Zitat von bärliner Beitrag anzeigen
Dann versuche ich mal, den Fall von Martin sauber zu formulieren:
(1) Mannschaften müssen während des Wettkampfes mannschaftseinheitliche Kleidung tragen.
(2) Weist ein Mannschaftsspieler nach (z.B. durch Abgabe einer Versicherung an Eides Statt), dass er
a) aufgrund eigener Dummheit
b) aufgrund schlechter Absprachen innerhalb der Mannschaft
c) aufgrund nicht rechtzeitiger Zurverfügungstellung sauberer Kleidung durch Mutti
d) aus sonstigen Gründen
nicht in der mannschaftseinheitlichen Kleidung spielen kann, kann der amtierende Oberschiedsrichter eine Ausnahme erteilen. Dies jedoch nur dann, wenn dem Spieler eine andere Verfahrensweise aufgrund
a) zu großer Wärme
b) zu großer Kälte
c) Frühling
d) Sommer
e) Herbst
f) Winter
nicht zuzumuten ist.
(3) Absatz 1 und 2 sind
- im überregionalen Ligenbetrieb und bei Deutschen Meisterschaften streng
- im Verbandsspielbetrieb mit Augenmaß
- bei Pokalturnieren großzügig
- bei Welcome-Cup-Turnieren lässig
anzuwenden.
Genau so. Und dann das Ganze noch für Spielen außerhalb der Reihenfolge und einlochen mit einer Hand.
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