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Alt 26.03.2011, 14:51
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pinkydiver pinkydiver ist offline
Moderator Bälle, Material
 
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Zitat von Lenny Beitrag anzeigen
Die Verstöße gegen Doping-Richtlinien und das Alkoholverbot sind im Regelwerk unter dem gleichen Punkt aufgeführt, aber ausdrücklich sind beide Begriffe erwähnt.
der Unterschied ist einfach, bei Doping Vergehen wirste 2 Jahre gesperrt und das ist auch vom DSB so fest gelegt, bekommst eventuell alte Titel aberkannt usw. . Für Alkoholvergehen sagen die DMV Regeln, Disqualifikation vom Turnier ohne medzinische Kontrolle und 6 Monate Sperre, das wars und es gilt immer noch der Ermessenspielraum des Schiedsgericht, die wenigsten würden wohl jmd. Sperren und das Alkoholvergehen ins Turnierprotokoll schreiben. Vielmehr ist die Praxis dem betreffenden nahezulegen, daß Turnier aus gesundheitlichen Gründen abzubrechen.

Und noch nicht mal das passiert, wenn Familienanghörige des OSchis total besoffen über die Anlage torkeln.
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Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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