Zitat:
Zitat von der Münchner
Na, na, na. Nichts durcheinander bringen. Soweit ich das in Erinnerung habe, gab es eben keine schriftliche Bereitschaftserklärung, sondern nur eine vage Aussage ihrerseits an jemand Wichtigem (  weiß nicht mehr genau an wen)
Ich hätte das auch nicht als Bereitschaftserklärung verstanden.
Weil: wenn in der schriftlichen Mitteilung sowas steht wie: "hiermit stelle ich mich bei der nächsten Wahl als Gleichstellungsbeauftragte zur Verfügung und nehme die Wahl gegebenenfalls an", dann kann man das nicht als Verzichtserklärung ausgeben.
Aber die Argumente stehen alle in dem entprechenden Thread.
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Ich karte gerne nach, weil ich Uschi sehr schätze: Mir liegt das Schreiben vor, und es gibt darin ein klares Bekenntnis, aufgrund der eingetretenen familiären Situation bei Wiederwahl zunächst delegieren zu wollen, um dann 2-3 Monate später wieder selbst voll aktiv zu werden. Es steht nicht drin: Hiermit kandidiere ich, aber dieses Versäumnis ist der persönlich gravierenden Situation geschuldet, in der sich Uschi bei Fertigung des Schreibens befand. Uschi hat dies dann auch ihrer Amtsnachfolgerin exakt erklärt, die daraufhin sofort wieder zurückgetreten ist. Hier wurde einer langjährig verdienten Mitarbeiterin übel mitgespielt.