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Alt 18.10.2011, 17:35
ENNE ENNE ist offline
Bälleschubser
 
Registriert seit: 01.03.2007
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Ne , ne Tobi, ganz abschließen kann ich die Sache nicht.
Ich bin ja noch eine Antwort schuldig.
Hier die Antwort für Herrn Poschmann persönlich:
18. Strafen
(1) Verstöße gegen die Spielregeln oder die allgemeinen sportlichen Gesetze sowie unsportliches Verhalten werden durch
Ermahnungen, Verwarnungen und Disqualifikationen geahndet. Die folgenden Abschnitte gelten ebenso für Betreuer,
auch wenn nur Spieler genannt sind.
(2) Die Mitglieder des Schiedsgerichts können wie folgt Strafen gegen Spieler und Betreuer verhängen:
a) Ermahnung (E)
b) Ermahnung und 1 Strafpunkt (E+1)
c) Verwarnung und 2 Strafpunkte (V+2)
d) Disqualifikation und 5 Strafpunkte (D+5)

Jede dieser Strafen kann jedem Spieler und Betreuer nur einmal innerhalb eines Turniers verhängt werden.
Die Strafe ist auf der Vorderseite des Spielprotokolls mit den Angaben “E”, “E+1”, “V+2” oder “D+5” deutlich zu vermerken.
Die Gründe sind auf der Vorder- oder Rückseite des Spielprotokolls anzugeben. Alle Strafen müssen unverzüglich
durch Aushang an der offiziellen Anzeigetafel bekannt gegeben werden.
Die Schiedsgerichte können festlegen, zusätzlich zu diesen 4 Strafen vor Anwendung der Strafe a) eine bestimmte
Anzahl mündlicher Ermahnungen (abhängig von der Dauer des Turniers) zuzulassen.

Fakt ist( war gestern ): Der betreffende Spieler/in wurde von einem Mitglied des Schiedsgerichts mündlich ermahnt.
Einen anderen Fall hat es in der Runde vorher schon gegeben. Auch dort wurde der Spieler/in auch durch ein Mitglied des Schiedsgerichts ( durch mich als OS )mündlich ermahnt.
Reicht das?
Mit etwas Mühe hättest Du die entsprechenden Passagen auch im Regelwerk gefunden.
Aber dann würde aber ein Effekt fehlen, oder?
Beste Grüße
Norbert Eilert
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