pinky
das verkehrsrecht hat mit dem regelwerk des dmv aber so gar nichts zu tun und die rechtssprechung zu dem einen kannst du für das andere so überhaupt nicht anwenden .
abgesehen davon brauchst du den kefir nicht mal zu trinken , du brauchst ihn nur dabei zu haben.
du solltest dir das regelwerk und meine kommentare mal durchlesen, bevor du etwas als antwort postest
wo hast du denn zb die nachweisgrenze von 0,17 promille hergezaubert , ich sehe bisher nur ein streng verboten im regelwerk
und noch mal zum lesen aus deinem urteil
Ein Verzicht auf eine Blutprobe bei Verkehrsstraftaten
in Anbetracht der hohen Ansprüche an die Beweiskraft in Strafverfahren
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