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Alt 04.12.2011, 19:18
KptnBlau KptnBlau ist offline
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Naja... wahrscheinlich hast du meine Adresse also aus einer der vielen Kettenmails in denen ich im CC drinstand.

Ich lass euch beiden noch zwei Links hier, die ihr euch mal zu Herzen nehmen solltet. Danach sieht es nämlich so aus, als ob euer Vorgehen abmahnfähig ist (inkl. Anwaltskosten, die ihr übernehmen müsstet). Folglich könnte euch eine einfache Bitte, dass sich die Empfänger einfach austragen sollen, noch Ärger verursachen.

http://www.recht-im-internet.de/themen/spam/faq.htm
http://www.123recht.net/Unerwuenscht...-__a16144.html

Zitat:
Bereits eine einmalige unzulässige E-Mail-Werbung begründet einen Verstoß gegen die Grundsätze lauterer Werbung (so zumindest: AG Hamburg, Urteil vom 20.06.2005, Az. : 5 C 11/05). Dieser muss vom Empfänger der unerwünschten E-Mail nicht hingenommen werden. Der Empfänger kann den Versender von unerwünschter Werbung, auf dessen Kosten durch einen Rechtsanwalt auffordern lassen, die Versendung an ihn zu unterlassen. Diese Aufforderung geschieht mittels einer Abmahnung, die den Versender für jeden Fall der erneuten Versendung einer E-Mail an den Empfänger verpflichtet, an diesen eine Strafzahlung zu leisten.
(Aus der zweiten Quelle)
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