Eine solche Werbung ist nur dann ausnahmsweise zulässig,
wenn der Empfänger ausdrücklich oder konkludent sein Einverständnis erklärt hat,
da in den ersten vom mir verschickten Mails keine gegenteilige Antwort gekommen ist ( Löschung aus dem Verteiler ) konnte ich von einem Einverständnis ausgehen, Hinweis auf Löschung aus dem Verteiler war darin enthalten.
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