Völlig richtig, Dirk. Mir geht es lediglich um die Art und Weise, wie manche Bälle beworben werden. Aus gutem Grund gibt es einen umfassenden Verbraucherschutz, der in dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) seinen Niederschlag gefunden hat. Der Gesetzgeber ist hierbei auch davon ausgegangen. dass es grundsätzlich jedem freisteht, etwas zu kaufen oder es sein zu lassen. Gleichwohl gibt es nun einmal gesetzliche Regeln, die einzuhalten sind und zwar selbstverständlich auf beiden Seiten (Verkäufer/Käufer).
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