Nach den Ausführungen von dem Bärliner, wonach die Gebühren für die Bahnabnahme keine Lizenzgebühren darstellen, bleibt die Frage zu beantworten, woher der WMF das Recht herleitet, für den Vertrieb von Bällen eine Lizenzgebühr zu verlangen. Selbstverständlich könnte ein Hersteller, der das Recht zum Vertrieb eines Balles einem Dritten überträgt, eine Lizenzgebühr verlangen. Aber eine Lizenzgebühr nur dafür zu beanspruchen, dass die von einem Hersteller entwickelten und zum Verkauf angebotenen Bälle auf den Turnieren verwendet werden dürfen, die seiner Verbandshoheit unterfallen, ist sicherlich mehr als fragwürdig.
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