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Alt 16.01.2012, 16:45
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wilmue wilmue ist offline
Pantoffelheld
 
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@OPC Entscheidend ist doch wann der Ball hergestellt und angeboten und damit in den Verkehr gebracht wurde, und keinesfalls wann du diesen Ball zum ersten mal eingesetzt hast.

Der Schiedsrichter muss ja den Beweis erbringen, das der Ball nach 2006 in den Verkehr gebracht und nicht lizenziert wurde.
Ich glaube nicht das eine Liste aller Lizenzierten Bälle gibt, die in einem Streitfall eindeutige Aufklärung herbeiführen würde.

Wenn du allerdings 200 Bälle der gleichen Sorte 2012 mit deinem Logo versiehst und sie jetzt in der Verkehr bringst, so liegt die Vermutung nahe das es sich um eine Neuerscheinung handelt die einer Lizenzierung bedarf.
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