Zitat:
Zitat von opc
Pinky
Da steht aber nicht Prior to the market sondern released to the market Prior ...
Und wieso sollte es bei glassteinen anders sein als bei klickern , Billardkugeln
Wenn alle Klicker und Billardkugeln erlaubt sind weil sie vor 2006 auf dem Markt waren , dann ist das bei den glassteinen ja wohl genauso !
Die negativliste auf der ja zb Kiesow und GfK stehen ist eh eine Frechheit , weil sie Kunden verwirrt und wohl eher ein Druckmittel des WMF gegen die genannten Hersteller ist als helfend , viele der genannten Marken werden ja gar nicht mehr hergestellt und sind nach 2006 gar nicht mehr mit "neuen " Bällen auf den Markt gekommen .
Und auch du solltest da richtig übersetzen , da steht nämlich nicht, dass diese Hersteller nicht zugelassenen sind , sondern dass sie kein Interesse an einer generellen zusammenarbeit mit dem WMF haben !
Geschickt formuliert ;-)
|
1) "prior" wo das Adjektiv steht ändert am sinn des Satzes nichts
2) ich hab nicht gesagt, daß die Lizenzkriterien von Glassteinen andere sind, sondern gemeint daß es da welche in der Lizenzliste gibt.
3) Tatsache ist daß Steine und andere Bälle von GfK nicht erlaubt sind, sofern gFK die erstrmalig nach dem Stichtag in 2006 produziert hat, da sie aus Mangel an Interesse keine Lizenzen beantragt haben
und soweit mir bekannt ist produziert GfK die Steine und Glasbälle selbst.