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Alt 27.03.2007, 08:33
EU_Golfer EU_Golfer ist offline
Moderator Dies & Das
 
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Zitat von Cambria Beitrag anzeigen
1. Dann müsste ein schweizer Ladendieb wohl nach schweizerischem Recht verurteilt werden?

2. Welches Argument nicht zieht, ist, dass die Frau ja selbst Sch7uld war, wenn sie sich mit einem Marokkaner eingelassen hat. Aber HALLO?! Wo leben wir denn?
zu 1. oder gar ein amerikanischer Vergewaltiger (wenn er nicht gerade Moslem ist) zur Giftspritze oder eine arabische Ehebrecherin zum Steinigen verurteilt werden.

zu 2. von Schuld kann hier überhaupt keine Rede sein: Gewaltanwendung, ob unter "Fremden" oder Ehepartner ist immer als rechtswidrige Tat anzusehen und sogar zu bestrafen.

... im vorliegenden Fall also: Scheidung im "Schnellverfahren", Bestrafung des Täters und dann "Freiflug" nach Nordafrika.
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... Ich will in keinem Haufen raufen; laß mich mit keinem Verein ein ... (Reinhard Mey)
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