Das selbe Problem gab es zu meiner Zeit als WBV-Vorsitzender. In manchen Kassenhäuschen existierten Listen, welche Vereinsspieler wie viel zu bezahlen hätten (Begründung dafür: So viel müssen wir bei denen auch fürs Training zahlen).
Es war, glaube ich, Norbert Ruff, der in einer Verbandsversammlung solchen Vereinen die Leviten gelesen hat. Ein solches Vorgehen geht rechtlich gar nicht. Man darf nicht für die gleiche Leistung aufgrund der Herkunft des Käufers unterschiedliche Preise verlangen.
Vorschlag: Landesverbandsseitig eineitliche Gebühren per Beschluss festsetzen, am besten wie auch in Niedersachsen keine Trainingsgebühr für alle.
Kurzfristig könnte die Spitze des betroffenen Landesverbandes ein Gespräch führen oder eine schriftliche Ermahnung senden an den/die betreffenden Anlagen - hilft das nicht, wäre die Abmahnung durch eine Anwaltskanzlei, die sich in Wettbewerbsrecht auskennt, die ultimative Lösung.
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