Zitat:
Zitat von Sensei94
ja aber sollen sich privat melden ...
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Du solltest besser aufpassen, dass sich kein Rechtsanwalt oder die Polizei bei dir privat meldet. Das Landeswappen von NRW darf nur von staatlichen Behörden und Einrichtungen verwendet werden. Bei anderweitiger Nutzung, also z.B. hier als Avatar, droht eine Strafe nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz.
Alternativ darf aber offiziell das Nordrhein-Westfalen-Zeichen verwendet werden, das für jedermann frei verfügbar ist.
Weitere Infos hierzu und das Nordrhein-Westfalen-Zeichen zum Herunterladen findet man hier:
http://www.mik.nrw.de/themen-aufgabe...deswappen.html
Das hatte ich allerdings bereits hier
http://www.mein-auwi.de/forum/showth...646#post235657
schon einmal geschrieben.