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Zitat von bärliner
Verfechter der reinen Lehre werden jetzt sagen: das ist MOS. Weil der Baustoff Metall explizit nur für Banden erlaubt ist.
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Würde es nach der reinen Lehre gehen, wären 90% aller Betonbahnen unter MOS einzuordnen, da nach dieser Definition weder an Bahn 9 noch an Bahn 11 Metallschienen entlang der Hindernisse bzw. im Hindernisdurchlauf angebracht werden dürften. Auch beim TMV Berlin würde die Definition MOS greifen, da der Auflauf der Bahn 18 definitiv nicht aus Beton ist (die Seitenteile des Stahlträgers mögen ja noch als Bande durchgfehen, aber die Seite, auf der der Ball rollt ...). Das könnte dann sogar die Ausrichtung der DSM auf dieser Anlage in Frage stellen ...
Hier stellen sich plötzlich Fragen, die von unglaublicher Tragweite bei der Bewertung der sportlichen Leistungen von Bahngolfern sein könnten. Hinzu kommt noch der Aspekt möglicher Proteste wegen nicht regelkonformer Bahnen. Auch ist ungeklärt, ob auf solchen Bahnen Maßnahmen wie Deutsche Meisterschaften durchgeführt werden dürfen.
Hier eröffnen sich Problemfelder mit ungeahnten Ausmaßen, die Juristen ganz neue Arbeitsfelder schaffen können.
Ich werde die weitere Entwicklung völlig tiefenentspannt mitverfolgen.